Streitschlichtung für Schülerinnen und Schüler
Streitschlichter/innen („Konfliktlotsen“) sind Schülerinnen und Schüler, „die ein Maß an Handlungswissen erworben haben, mit dem sie Konfliktparteien helfen, die Untiefen, die Sandbänke und Strudel auf dem Weg zur Konfliktlösung zu umschiffen“ (O. Hagedorn)
Was ist das: „Streitschlichtung“?
Im Rahmen von Programmen zur konstruktiven Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention gewinnen in letzter Zeit Streitschlichtungsprogramme in Schulen mehr und mehr an Bedeutung. Streitschlichtungsprogramme sind auch unter dem Namen „Mediations-“ oder „Konfliktlotsenprogramme“ bekannt. Streitschlichtung
(Mediation) ist ein Verfahren der Konfliktlösung. Im Kern geht es dabei um Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte, die von allen Konfliktparteien akzeptiert werden. Die vermittelnden Streitschlichter/innen helfen also Streitenden, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden. Aufgabe der Streitschlichter/innen ist es nicht, ein Urteil oder einen Schiedsspruch zu fällen. Die Konfliktparteien selbst sind aufgefordert, eine Problemlösung zu erarbeiten. Dabei helfen Streitschlichter/innen durch ihre Kenntnisse im Umgang mit Konflikten und dem Streitschlichtungsverfahren selbst.
Aus welchen Bausteinen besteht ein Streitschlichtungsprogramm für Schulen?
Grundsätzlich steht in der Anfangsphase bei diesen Programmen die Vorbereitung von interessierten Schüler/innen auf die Rolle als Streitschlichter/innen im Mittelpunkt.
Die dann ausgebildeten Schüler/innen bilden zusammen mit unterstützenden Lehrer/innen eine Gruppe von Streitschlichter/innen. Deren Mitglieder führen dann das Streitschlichtungsverfahren in Konflikten zwischen Schüler/innen durch. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Schüler/innen dies auch wollen. Und es gibt auch Grenzen des Verfahrens: Beispielsweise kann bei Verstößen gegen Gesetze eine Streitschlichtung in der Regel nicht durchgeführt werden.
Insgesamt umfassen die Streitschlichtungsprogramme vor allem vier wesentliche Bausteine:
- Baustein I: Ausbildung von Streitschlichter/innen
Ausbildung einer kleineren Gruppe von Schüler/innen, um in Konfliktsituationen anderer Schüler/innen vermitteln zu können.
- Baustein II: Fortbildung der Lehrer/innen
Fortbildung von Lehrer/innen, um die Arbeit der Streitschlichter/innen zu fördern und abzusichern.
- Baustein III: Training von Klassen
Vermittlung von Formen konstruktiver und gewaltfreier Konfliktlösungen in Schulklassen.
- Baustein IV: Implementierung
Integration des Streitschlichtungsprogramms in den schulischen Alltag, von der Schulkonzeption bis hin in den Unterrichtsablauf.
Wie können Eltern ein Streitschlichtungsprogramm für die Schule ihrer Kinder initiieren?
Mit gegenseitiger Unterstützung lassen sich Programme konstruktiver Konfliktaustragung mit gewaltmindernder Wirkung in der Realität leichter umsetzen. Miteinander und nicht Gegeneinander arbeiten, heißt auch schon: ein Element gewaltpräventiver Programme selbst umsetzen. Möglichkeiten sind:
Anregungen geben zur Organisation eines Schulpflegschaftstreffens mit interessierten Lehrer/innen, zur Information über das Streitschlichtungsverfahren und Diskussion, welche Chancen für die eigene Schule in dem Programm gesehen werden.
Organisieren von einem oder mehrerer Informationsabende für interessierte Eltern verschiedener oder mehrerer Klassen über die Klassenpflegschaft. Nicht vergessen: Interessierte Lehrer/innen und Schülervertretungen einladen.
Nach solchen Informationsabenden haben sich schon manche Eltern entschlossen, sich vor Start des Programms in der Schule ein Wochenende lang selbst in konstruktiver Konfliktlösung fortbilden zu lassen.
Herbeiführen einer Übereinstimmung über die Einführung und Umsetzung eines Streitschlichtungsprogramms in einer Schulkonferenz.
In aller Regel haben die Schulen selbst nur selten genügend Geld, um die Einführung von Streitschlichtungsprogrammen – für die häufig externe Fachkräfte engagiert werden müssen – zu finanzieren. Meistens gelingt es Eltern und Schule jedoch, die notwendigen Mittel zusammenzutragen, indem sie:
An das städtische Jugendamt und / oder den Rat der Stadt herantreten und Finanzierungsmittel für Streitschlichtungsprogramme erbitten. Falls zunächst keine Mittel zur Verfügung stehen oder gestellt werden, kann es hilfreich sein, die Ratsmitglieder der verschiedenen Parteien einzeln anzusprechen. Das kostet etwas Zeit und Mühe, hat sich aber immer wieder als erfolgreich erwiesen.
An ortsansässige Firmen, Banken, Sparkassen oder Krankenkassen herantreten und um Spenden bitten.
Mittel aus dem Fonds des Fördervereins der Schule in das Streitschlichtungsprojekt fließen lassen.
Zusammen klären, ob Projektgelder bei der Bezirksregierung oder beim Land beantragt werden können. Die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten aller Parteien können manchmal behilflich sein, die richtigen Ansprechpartner/innen in den entsprechenden Behörden zu finden.