Fremdtraining

Fremdtrainings der Gewalt Akademie Villigst GAV

Alle Teilnehmenden der Weiterbildung zum*zur “Deeskalationstrainer*in Gewalt und Rassismus der GAV” realisieren im Rahmen ihrer Weiterbildung zwei Villigster Lehrtrainings (mit Lehrtrainer*innen der GAV / eines davon in Haus Villigst) und zusätzlich zur Horizonterweiterung zwei themenbezogene Trainings bei jeweils unterschiedlichen Weiterbildungs- oder Trainingsgruppen bzw. bei Lehrtrainer*innen der Gewalt Akademie Villigst 1.

  1. FT sind mindestens zweitägige Trainings im Themenfeld Gewalt und/oder Rassismus.
  2. Sie sollen von anderen Trainingsinitiativen und –gruppen oder können von Lehrtrainer*innen der GAV angeboten werden.
  3. FT basieren auf einer der GAV vorliegenden detaillierten Konzeption.
  4. Die Fachgruppe „Moderator*innen“ der GAV aktualisiert bei Bedarf das Verzeichnis von Fremd- und Lehrtrainings, sie ist Ansprechpartner*in bei der Anerkennung von Fremd- und Lehrtrainings.
  5. Lehrtrainer*innen der GAV sollen FT nicht für die von ihnen moderierten Weiterbildungsgruppen anbieten.
  6. Die Weiterbildungsgruppen bzw. –teilnehmenden planen und buchen ihre FT aus dem jeweiligen FT-Verzeichnis der GAV.

LT-GAV: 11.1.2006

 1 Für Fremdtrainings und deren Anbieter*innen gelten folgende Qualitätsmerkmale:

  1. Fremdtrainer*innen und deren Organisation arbeiten aktiv in den Bereichen Konstruktive Konfliktbearbeitung/Deeskalation von Gewalt und Rassismus.
  2. Fremdtrainings können von Lehrtrainer*innen der GAV durchgeführt werden, wenn es sich um eine Ergänzung zur Standardausbildung der GAV handelt. (Beispiel sind Themen wie Mobbing, Gruppenspezifische Trainings, Kampfessspiele, usw.)
  3. Das Fremdtraining muss eine Ergänzung zur Standardausbildung (vgl. Trainingshandbuch) der GAV sein.
  4. Ein solchermaßen anzuerkennendes Training setzt die Übermittlung einer detaillierten Konzeption an die GAV (LT) voraus.