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Stellungnahme: Schulschiedsstellen in NRW

Das Schulministerium NRW hat das Programm „Schulschiedsstellen“ veröffentlicht und beschreibt es wie folgt:

„Eine Schulschiedsstelle setzt sich aus drei Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen zusammen, die vorab für diese Aufgabe 40 Stunden lang vorbereitet wurden. Sie haben die Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennengelernt, Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.

Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden, wenn

  • es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen geht,
  • der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen,
  • die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.

Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen:

  • Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, herabwürdigendes Verhalten
  • Fehlverhalten gegen Lehrkräfte, wie z.B. Beschimpfung, Verleumdung
    Beschädigung von Eigentum
  • Rangeleien im Schulbus
  • unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht

Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihren Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein:

  • eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich
  • Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden. So können Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä. erledigt werden.
  • Schadensersatz aus dem Taschengeld
  • Handyverbot

Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge anwesend. Die Eltern der oder des Beschuldigten können anwesend sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Die Schulschiedsstellen sind bei den Schulämtern angesiedelt und für alle Schulen und Schulformen im Schulamtsbezirk zuständig.“
(Definition: MSW-NRW siehe: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/PM_2007/pm_13_11_2007.html )


Das Vorhaben „Schulschiedsstellen“ des Schulministeriums NRW hat in den vergangenen Monaten erhebliche Kritik vieler Praktiker/innen aus der Gewaltpräventions-  und Gewaltdeeskalationsarbeit auf sich gezogen, die sich zusammengefasst durch folgende Einwände kennzeichnen lassen:

  1. Das Vorhaben Schulschiedsstellen ignoriert offensichtlich die Existenz und das bekannte, durchaus aufwändige, aber erfolgreiche und in seiner Qualität und Wirkung hinreichend begründete Streitschlichterprogramm mit gleicher Zielsetzung.
     
  2. Weil erhebliche Störungen und Grenzverletzungen auch in der Schule in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, haben sich Konzeptionen und Praxen „Konfrontativer Pädagogik“ im Kontext des entsprechenden Sozialraumes entwickelt. Bisherige Kooperationen von Schule und Gewaltpräventionsfachstellen (siehe www.gewaltakademie.de) zeigen, dass auch schwierigere Konflikte mit Schüler/innen innerhalb der Schule gelöst werden können.
     
  3. Das Vorhaben mangelt grundsätzlich daran, dass die Konzeption, die Praxis und die Kriterien für eine umfassende und nachhaltige Gewaltprävention nicht erkennbar sind und Qualitätskriterien (siehe Anmerkungen) außer acht gelassen werden. Grundsätzlich wird kritisiert, dass pädagogische Konflikte nicht mehr innerhalb des Bezugsrahmens Schule, sondern „anonym und draußen“ geregelt werden sollen.
     
  4. Das Vorhaben kann als eine Einladung, schwierigere Störungen „auszusondern“ und als Konflikte in der Schule durch „Sonderbehandlung zu entsorgen“, leicht missverstanden werden.
     
  5. Sehr grundsätzlich wird immer wieder die Gefahr hervorgehoben, dass durch das Vorhaben, Schüler/innen als Zurechtweisende und Sanktionen Verhängende missbraucht werden könnten, damit Pädagog/innen sich „nicht die Hände schmutzig machen“ müssen. Insbesondere wird dabei kritisiert, dass Schulschiedsstellen die Gefahr in sich tragen, Schulpädagogik nur noch auf die angenehmeren Fälle zu reduzieren und schwierige Konflikte abzugeben.
     
  6. Hingewiesen wird auch auf einen zunehmenden Konflikt in der schulischen Arbeit, der durch forcierte „Wissens-Bildung“ Erziehung „unter die Räder“ kommen lässt und Schule „ent - pädagogisiert“.
     
  7. Viele Erfahrungen deuten darauf hin, dass durch das Vorhaben grundsätzliche Verhaltensänderungen nicht zu erreichen sind, sondern günstigstenfalls das Problem und die Störungen sich aus dem sanktionierten Bereich heraus in andere Umfelder (Schulweg / Freizeit usw.) verlagern.
     
  8. Viele Expert/innen erklären, dass Gewalttäter/innen und Regeln/Grenzen verletzende Jugendliche vor ihrer Tat selber Gewalt und Demütigungen erlitten haben und diese Erniedrigung nicht verarbeiten konnten. Sie sagen: Der Rückgriff auf Grenzverletzungen ist oft der hilflose Versuch, eigene Ohnmächtigkeit und Gewalterfahrungen zu überwinden.
    Gut gemeinte Appelle, Sanktionen, Verbote oder Strafe haben dabei als Konsequenz kaum gewaltlösende Wirkungen erzeugen können.
     
  9. Der Begriff „Schiedsstelle“ erscheint vielen als unangemessen, weil der Charakter des Vorhabens eher dem eines „Strafgerichtes“ entspricht.
     
  10. Das Vorhaben steht in der Gefahr, als „blinder Eifer“ und „populistischer Reflex mit sensationsorientierter Medienwirkung“ weder den Interessen der regel- und grenzverletzenden Schüler/innen noch der betroffenen Schule oder ihren Pädagog/innen zu dienen.



Anmerkungen

Qualitätskriterien für Gewaltprävention


In den meisten Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe gibt es Gewaltprobleme unter Kindern und Jugendlichen und manchmal auch zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Körperliche Gewalt, verbale Beleidigungen, Drohungen und Mobbingphänomene sind weit verbreitet und stellen die öffentlichen Einrichtungen vor die Aufgabe, mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen auf das Problem zu reagieren, Gewalttätigkeiten abzubauen und möglichst zu verhindern. Das Ziel ist es, ein soziales Klima zu schaffen, in dem sich alle sicher und wohl fühlen können.

Noch vor einigen Jahren wurde die Problematik häufig verdrängt. Heute versuchen viele Einrichtungen gegen Gewaltphänomene vorzugehen, aber die Maßnahmen sind oft unzureichend, weil sie die Kriterien für eine umfassende und nachhaltige Gewaltprävention nicht erfüllen. Außerdem haben die meisten Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer Ausbildung zu wenig darüber erfahren, welche gewaltpräventiven Projekte, Programme und Methoden es gibt, was sie bewirken können und welche Rolle sie selber dabei einnehmen können.

Bei Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, aus Schulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und von der Polizei wurden Qualitätsanforderungen für wirksame gewaltpräventive Maßnahmen entwickelt.

Die Ergebnisse dieser Gespräche in Regie der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW, dem Landesjugendamt Rheinland, dem Institut für Kriminologie an der Universität zu Köln und in Kooperation mit der Gewalt Akademie Villigst sind in diese Anmerkungen eingeflossen.


Persönliche und fachliche Kompetenzen

Wer erfolgreich Gewalt vorbeugen und in Gewaltsituationen professionell handeln will, muss entsprechende Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten haben. Das wichtigste Qualitätsmerkmal für Gewaltprävention ist der „Faktor“ Mensch. Ein Gewaltpräventionsprogramm ist nur dann wirksam, wenn die Pädagoginnen und Pädagogen die Inhalte glaubwürdig und überzeugend vorleben. Gewaltprävention ist immer auch eine Haltung, die man verkörpert.

  • Grundlage jeder gewaltpräventiven Arbeit ist eine gute Beziehung zwischen den Erziehenden und den Kindern und Jugendlichen. Zu einer guten Beziehung gehört, dass man die Mädchen und Jungen mag, sich für sie interessiert und engagiert, ihnen Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit entgegen bringt. Nur auf dieser Grundlage können die Erwachsenen Grenzen setzen und Fehlverhalten sanktionieren.
  • Die Erwachsenen müssen ein positives Vorbild sein und ihr eigenes Verhalten selbstkritisch reflektieren: Wie verhalte ich mich in Konfliktsituationen? Wie gehe ich mit Frustrationen, Ärger, Kränkungen um? Begegne ich anderen mit Toleranz, Fairness und Respekt, so wie ich es von den Kindern und Jugendlichen erwarte? Lebe ich Gewaltlosigkeit vor?
  • Pädagogen und Pädagoginnen brauchen soziale, emotionale und kommunikative Kompetenzen. Sie müssen sich in die Kinder einfühlen, ihnen aufmerksam zuhören, sie als Person respektieren.
  • Sie müssen in der Lage sein, im Team oder Kollegium konstruktiv zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig zu beraten. Das schließt fair geführte Auseinandersetzungen nicht aus, im Gegenteil: Kinder profitieren davon, wenn in Einrichtungen eine gute Konflikt- und Streitkultur vorhanden ist und sie erleben, wie Aggressionen konstruktiv geäußert und Konflikte fair gelöst werden können.

Diese Fähigkeiten müssen schon in der Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte und der Lehrkräfte geschult werden. Psycho-soziale und sozial-ethische Inhalte sind verpflichtend in die Curricula der Studien-/Ausbildungsfächer aufzunehmen. Bereits während des Studiums sollten die angehenden Pädagogen regelmäßig in der Jugendhilfe- und Schulpraxis Erfahrungen sammeln und bei Präventionsmaßnahmen mitwirken.

Zu überlegen ist, ob nicht schon bei der Auswahl von Ausbildungs- bzw. Studienanfängern in pädagogischen Berufen die persönliche Eignung eine größere Rolle spielen sollte - wie dies zum Beispiel bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt in Finnland der Fall ist.

Diejenigen, die schon in der Praxis stehen, brauchen mehr Fort- und Weiterbildung vor allem im Hinblick auf sozialpädagogische Strategien und Methoden. Sinnvoll sind Fortbildungen zur Mediation, zu Methoden des sozialen Lernens, Konfliktlösungskompetenzen und Gewalt - Deeskalationstrainings.

In schwierigen Situationen sollten Fachkräfte Coaching und/oder Supervision in Anspruch nehmen. Wenn der Arbeitgeber dies nicht finanziert, kann Beratung auch selbst organisiert werden. Das bringt dem und der Einzelnen Entlastung und steigert die berufliche Zufriedenheit.


Merkmale wirksamer Präventionsprogramme

Was ist bei der Durchführung von Gewaltpräventionsvorhaben  in Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen zu beachten? Was ist hilfreich? Wo liegen Stolpersteine? Welche konkreten Schritte erfordert ein Gewaltpräventionsprogramm?

Hier die wichtigsten Merkmale für erfolgreiche Gewaltprävention:

Orientierung an Schutzfaktoren

Die Resilienzforschung (Resilienz ist die Fähigkeit, erfolgreich mit belastenden Situationen umzugehen) hat herausgefunden, was Kindern geholfen hat, sich trotz psychosozialer und materieller Belastungen gesund zu entwickeln und sich von Krisen zu erholen. Die schützenden Faktoren verhelfen dem Kind zu mehr Zufriedenheit und Wohlbefinden und sie verringern die Wahrscheinlichkeit, dass junge Menschen gewalttätig werden und andere Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Die wichtigsten Schutzfaktoren sind:

  • Eine vertrauensvolle und stabile Beziehung zu mindestens einem Menschen, der einfühlsam ist und das Kind unterstützt. Solche Erwachsenen stärken das Kind und zeigen ihm, wo seine Potentiale liegen.
  • Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen, die das Kind fördern, aber auch angemessen fordern und kontrollieren. Sie setzen Grenzen, ohne das Kind zu demütigen.
  • Überzeugende ethisch-moralische Wertorientierungen, die nicht nur geäußert, sondern vorgelebt werden.
  • Frühe Hilfen für sehr aggressive Kinder und deren Eltern. Es ist erwiesen, dass aggressive Verhaltensformen umso erfolgreicher abgebaut werden können, je früher damit begonnen wird.
  • Gute emotional unterstützende Beziehungen zu Gleichaltrigen, die selbst nicht kriminell oder gewalttätig auffällig sind.
  • Eine positive Bindung an die Schule, Gemeinschaftserlebnisse in der Klassen- und Schulgemeinschaft und schulische Erfolgserlebnisse wenigstens auf einigen Gebieten.
  • Humor.

Mehr-Ebenen-Ansätze

In allen nationalen und internationalen Studien zur Wirksamkeit von gewaltpräventiven Maßnahmen hat sich erwiesen, dass sogenannte Mehrebenen-Ansätze am ehesten in der Lage sind, Gewalt zu reduzieren. In der Schule bedeutet das, dass Gewaltprävention das gesamte Schulsystem einbeziehen muss, also die einzelnen Schüler ebenso wie Schulklassen, die Lehrerschaft und die Eltern.
Entsprechend vielfältig sollten die Maßnahmen sein: Verbesserung des Schul- und Klassenklimas, Gremien zur Unterstützung von Konfliktlösungen, Opferhilfen, verbesserte Pausenaufsicht, motivierende Lehrmethoden und eine angenehme Lernumgebung, Verbesserungen der sozialen Kompetenzen von Schülern und Lehrkräften und weitere zum Gesamtprogramm der Schule passende Aktivitäten.

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes können Einzelprojekte - ein Wettbewerb zum Thema Gewalt, ein kurzzeitiges Verhaltenstraining, die Aufführung eines Theaterstückes – als Auftakt oder Teil eines Gesamtprogramms oder zum Erlernen von neuen Methoden (zum Beispiel zum Verhalten in Gefahrensituationen) sinnvoll sein. Isolierte gewaltpräventive Kurse, Trainings und Projekte haben meist keine bzw. zumindest nur geringe anhaltende Wirkung.

Pädagogische Grundprinzipien

Ein pädagogisches Gewaltpräventionsprogramm muss auf folgenden Grundhaltungen basieren:

  • Jeder Mensch muss fair und respektvoll behandelt werden. Verurteilt wird das Fehlverhalten, nicht der Mensch.
  • Akzeptiert werden nur gewaltfreie Konfliktlösungen.
  • Gewaltvorkommnisse dürfen nicht ignoriert und verdrängt, sondern müssen offensiv zum Thema gemacht werden.
  • Gewalt muss konsequent geahndet werden, Sanktionen dürfen niemals feindselig oder demütigend sein.

Einigkeit über Gewaltverständnis

Mit allen Beteiligten, vor allem aber im Kolleg/innenteam, muss Einigkeit darüber hergestellt werden, was in dieser Einrichtung unter Gewalt verstanden, was somit verhindert und sanktioniert werden soll. Welche Konfliktlösungen, welche Schimpfwörter, welche Formen von körperlichen Auseinandersetzungen, Rangeleien etc., Ausgrenzungen werden akzeptiert oder geduldet, welche nicht?

Bestandsaufnahme

Ausgangspunkt für gewaltpräventive Strategien sollte immer die spezielle Situation in der Schule oder Kinder- bzw. Jugendeinrichtung sein. Welche Gewaltformen treten auf? Wo liegen die Schwerpunkte? Herrscht ein rüder Umgangston? Werden Kinder und Jugendliche schikaniert, ausgegrenzt, von Gleichaltrigen oder Erwachsenen schlecht und ungerecht behandelt? Sind körperliche Übergriffe an der Tagesordnung? Haben Opfer geeignete Ansprechpartner?

Hilfreich kann eine anonyme Befragung oder eine systematische Beobachtung an der Schule, im Jugendzentrum oder in der KITA-Gruppe sein. Die Bestandsaufnahme sollte schriftlich festgehalten und möglichst ab und zu wiederholt werden, um Entwicklungen festzustellen.

Analyse der Gewaltursachen

Die Gründe und Bedingungsfaktoren für die Gewalthandlungen von einzelnen Kindern und Jugendlichen müssen erforscht werden. Welche Faktoren liegen in der Einrichtung selber und wie können sie abgestellt werden? Auf welche Ursachen können die pädagogischen Fachkräfte Einfluss nehmen? Welche Fachleute außerhalb der Einrichtung könnten den betroffenen Kindern und ihren Familien helfen?

Gewaltprävention muss „Chefsache“ werden

Unverzichtbar ist die aktive Förderung und Unterstützung des gewaltpräventiven Vorhabens  durch die Leitung der Schule oder der Kinder- bzw. Jugendeinrichtung.

Aktive Unterstützung durch das ganze Team

Je mehr Personen eines Teams oder Kollegiums die gewaltpräventiven Maßnahmen aktiv und dauerhaft unterstützen und bewusst Verantwortung für eine gewaltfreie Kommunikation in der Einrichtung übernehmen, desto wahrscheinlicher wird Gewalt effektiv und anhaltend verringert. Erfahrungsgemäß sind viele Projekte zum Scheitern verurteilt, wenn sie nur von wenigen engagierten Einzelkämpfern getragen werden.

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen

Das Thema Gewalt spielt im alltäglichen Erleben der Kinder und Jugendlichen eine große Rolle. Sie sind daher nicht nur die Hauptzielgruppe der Gewaltprävention, sondern auch Experten in Sachen Gewalt und Gewaltprävention. Gewaltprävention wird daher nur gelingen, wenn die Kinder und Jugendlichen in die Entwicklung und in die Durchführung von gewaltpräventiven Programmen einbezogen werden.
Ausgangspunkt aller Programminhalte und Methoden müssen die konkreten Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen sein. Rein kognitive Trainingsinhalte und Geschichten ohne Bezug zu ihren eigenen Erfahrungen bewirken wenig.

Wenn man die jungen Menschen nach ihren Vorstellungen fragt, wie sich Gewalt verringern lässt (so geschehen bei einem Jugendkongress 2006 in Düsseldorf) fällt auf, dass sie große Erwartungen an die Erwachsenen haben. Sie fordern klare Grenzen und verbindliche Regeln und Sanktionen, wenn gegen Regeln verstoßen wird. Eltern sollen ihre Kinder erziehen, notfalls einen Elternführerschein machen. Sie wünschen sich Lehrerinnen und Lehrer, die sich für die Schüler interessieren und sich ihnen zuwenden. Bei Gewalthandlungen sollen die Lehrkräfte nicht wegschauen. Den Opfern muss schnell geholfen werden, aber auch auffällige Jugendliche sollen die notwendige Unterstützung bekommen. Pädagoginnen und Pädagogen sollen sich fortbilden und gemeinsam mit den Jugendlichen trainieren, wie alle friedlicher miteinander umgehen können. Auch von sich selber fordern die Jugendlichen, Verantwortung zu übernehmen und sich anderen Menschen gegenüber fair und respektvoll zu verhalten. Ältere sollen den Jüngeren gegenüber ein Vorbild sein.

Eltern einbeziehen

Bei der Erziehung und Wertevermittlung sind die Eltern die wichtigsten Kooperationspartner von Schulen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Daher sollten sie immer einbezogen werden.
Manchmal sind die Auffassungen zwischen den Erziehungsprofis und den Eltern unterschiedlich, die Zusammenarbeit ist nicht immer einfach. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die Eltern durch Verständnis und Wertschätzung ihrer Erziehungsbemühungen für die Zusammenarbeit zu gewinnen – im Interesse der Kinder und Jugendlichen.

Zielgruppen definieren

Wer soll mit dem Gewaltpräventionsprogramm oder auch mit einzelnen Maßnahmen erreicht werden? Welche Programmteile richten sich an alle Kinder und Jugendliche, welche an bestimmte Personengruppen? Zum Beispiel an die Opfer von Gewalt, an besonders auffällige und gewalttätig auftretende Jugendliche, an scheinbar unbeteiligte Kinder und Jugendliche? Welche Maßnahmen richten sich an die Pädagoginnen und Pädagogen oder Eltern?
Trainings sollten zudem zeitweise geschlechtsspezifisch durchgeführt werden. Spezielle Mädchen- und Jungengruppen berücksichtigen, dass Gewalt im Leben der Mädchen oft andere Ursachen und eine andere Bedeutung hat als im Alltag der Jungen. Außerdem begehen Mädchen häufig andere Formen von Gewalt als Jungen.

Ziele festlegen

Es sollten klare, realisierbare Ziele für das gewaltpräventive Programm festgelegt werden. Die Ziele sollen einerseits berücksichtigen, dass die Ursachen der Gewalt komplex sind, aber sie sollen auch so konkret formuliert sein, dass man später erkennen kann, ob sie mit dem Vorhaben erreicht wurden.

Maßnahmen festlegen

Wenn der Bedarf und die Ursachen festgestellt sind, sollen die Fachkräfte gemeinsam mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen ein für diese Einrichtung passendes Maßnahmenpaket beschließen, wie der Gewalt vorgebeugt, wie sie deeskaliert und wie auf Gewalt reagiert werden soll.


Beispiele für Maßnahmen:

  • Konflikte und Gewalt zum Thema machen
  • Mit einem Fragebogen das Konflikt- und Gewaltpotential in der Schule / Einrichtung feststellen
  • Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Konflikten und Gewalt und zur Förderung des sozialen Verhaltens
  • Ein Expertenteam aus pädagogischen Fachkräften, Eltern und jungen Menschen bilden, das Vorschläge zur Verbesserung des sozialen Klimas entwickelt
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche stellen gemeinsam verbindliche Spielregeln zum Sozialverhalten auf
  • Gemeinsam Konsequenzen bei Regelverstößen festlegen
  • Regelmäßige Gruppengespräche mit den Kindern und Jugendlichen über das soziale Klima und Vorkommnisse einführen
  • Verbesserte Aufsicht durch Erwachsene
  • Personen benennen, an die sich Opfer wenden können, und spezielle Hilfen entwickeln
  • Einführung eines umfassenden Trainingsprogramms zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche zu Streitschlichtern ausbilden und Mediation als Angebot fest installieren
  • Durchführung eines Trainingskurses (zum Beispiel zum Verhalten in Bedrohungssituationen, zur Deeskalation von Konflikten)
  • Einen Täter-Opfer-Ausgleich durch das pädagogische Fachpersonal anbieten und die Pädagogen dafür ausbilden
  • Regelmäßige Überprüfung der erfolgten Maßnahmen durch Selbst- oder Fremdevaluation
  • Unterstützung bei externen Fachleuten suchen.


Klare Regeln und Konsequenzen

Ein Schwerpunkt eines jeden gewaltpräventiven Programms ist die gemeinsame Entwicklung und Festlegung von konkreten Verhaltensregeln für alle (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). Sie machen deutlich, welche Haltungen und Regeln des sozialen Umgangs in der Schule, im Verein, Jugendzentrum oder in der Kindertagesstätte gelten. Außerdem muss vereinbart werden, welche Konsequenzen folgen, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird. Die Sanktionen müssen vernünftig und angemessen sein. Wenn vorrangig Rache oder Demütigung das Strafmotiv sind, wird die Sanktion wenig nützen und eher Widerstand und Trotz und oft noch mehr Gewalt hervorrufen.

Die sozialen Spielregeln sollten möglichst von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gemeinsam festgelegt werden. Auch dafür, dass Regeln eingehalten werden, sind alle verantwortlich. Die Sanktionierung von Verstößen obliegt jedoch hauptsächlich den Erwachsenen.

Peergruppenansätze

Besonders bei älteren Kindern und bei Jugendlichen spielt die Peergroup eine große Rolle. Von den Gleichaltrigen beachtet und anerkannt zu werden, gehört für die meisten in diesen Altersgruppen zu einem der wichtigsten Faktoren in ihrem Leben. Dieses Wissen kann im Rahmen von Peergruppenansätzen für die Gewaltprävention genutzt werden. Einige Gewaltpräventionsprogramme sind daher als Peergruppenansatz angelegt.

In verschiedenen Studien hat sich gezeigt, dass Gleichaltrigenprogramme nur dann wirksam sind, wenn sie kontinuierlich von Erwachsenen begleitet werden.

Interkultureller Ansatz

Je nach Herkunft ihrer Familie kann die Bedeutung von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern unterschiedlich ausgeprägt sein. Deshalb muss Gewaltprävention einerseits solche Zuwanderungsbesonderheiten berücksichtigen, aber gleichzeitig die Wertehaltungen in unserer Gesellschaft vertreten. Gefordert ist die interkulturelle Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte, die mit jungen Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zusammenarbeiten.

Feedback-Kultur

Einrichtungen brauchen eine strukturell verankerte Feedback-Kultur und Beschwerdemöglichkeiten. In regelmäßig stattfindenden Gremien (z.B. im Gruppen- oder Klassenrat) muss über Probleme und schwelende oder bereits eskalierte Konflikte - unter den Kindern und Jugendlichen sowie zwischen diesen und den Erwachsenen - gesprochen und konstruktive Lösungen gefunden werden.

Ansprechpartner für Kinder in Not und für Opfer von Gewalt

Mädchen und Jungen, die Opfer von Gewalt geworden sind oder sich in einer sonstigen schwierigen oder sogar verzweifelten Situation befinden, brauchen kompetente Ansprechpartner (Sozialpädagoginnen, Erzieher, Psychologinnen, Beratungslehrer, Seelsorger) und müssen rasche Hilfe bekommen. Die Ansprechpartner können Kolleginnen und Kollegen aus der Einrichtung sein, aber auch von außen hinzugezogen werden (beispielsweise psychologische und pädagogische Fachkräfte aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Bei der Auswahl der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sollte auf kulturelle und geschlechtsspezifische Aspekte Rücksicht genommen werden.

Ausdauer, Geduld und Nachhaltigkeit

Kein Programm ist von Anfang an erfolgreich. Verhaltensänderungen bei einzelnen Menschen und in Gruppen brauchen Zeit. Es wird immer wieder auch Rückschläge geben. Notwendig ist Geduld und ein langer Atem. Das Wichtigste ist, dass man beharrlich das Ziel verfolgt, die Kinder und Jugendlichen zu einem aktiven gewaltfreien und fairen Umgang miteinander zu befähigen. Langfristig wird die konsequente Umsetzung eines solchen Vorhabens das soziale Klima verbessern und Gewalt abbauen.

Zielerreichung überprüfen

Es ist nicht einfach und oft auch gar nicht möglich, die Wirksamkeit von  gewaltpräventiven Maßnahmen exakt nachzuweisen. Kinder und Jugendliche sind in ihrem Alltag vielfachen komplexen Einflüssen ausgesetzt, so dass es schwierig ist, zu sagen, warum Kinder und Jugendliche nicht auffällig werden oder warum sie ihr bisheriges auffälliges Verhalten verändern.

Aber auch ohne streng wissenschaftliche Evaluation ist es möglich, die Ergebnisse der präventiven Maßnahmen und damit die Qualität der eigenen Arbeit kontinuierlich kritisch zu überprüfen und zu sichern. Solche die Qualität sichernde Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Selbstevaluation und kritische Hinterfragung der eigenen Arbeit,
  • Rückmeldungen einholen bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen in Form von mündlichen und schriftlichen Befragungen und durch eine strukturierte Beobachtung,
  • kollegiale Teamberatung,
  • der regelmäßige Austausch mit Fachkräften aus anderen Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, mit Trainingsanbietern usw.,
  • die Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und Universitäten,
  • regelmäßige Praxisberatung und Supervision,
  • Diskussion des eigenen Konzepts und der Maßnahmen bei (fach-) öffentlichen Veranstaltungen,
  • Weiterqualifizierung durch Fort- und Weiterbildung.

Kooperationspartner und Netzwerke

Die Gewaltursachen sind vielfältig und komplex. Sie liegen nie nur in der Familie, in der Schule, im Kindergarten, im Sportverein oder in der Kinder- und Jugendeinrichtung, sondern im gesamten Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen. Es ergäbe daher wenig Sinn, wenn jede Einrichtung alleine auf sich gestellt das Gewaltproblem lösen wollte.

Es ist notwendig, möglichst viele Kooperationspartner in die Prävention einzubinden und sich auszutauschen. Erst ein kommunales Netzwerk von Behörden, Fachdiensten, Vereinen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist in der Lage, die notwendigen vielfältigen Unterstützungsangebote für junge Menschen und ihre Familien zur Verfügung zu stellen. Der Austausch zwischen allen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche besuchen, macht es außerdem möglich, einen abgestimmten Verhaltenskodex zu etablieren, der den jungen Menschen die Orientierung erleichtert.

Erfolgreich sind Netzwerke, wenn sie stabil sind und kontinuierlich zusammenarbeiten. Deshalb müssen sie strukturell verankert sein. Das beinhaltet regelmäßige Treffen, feste Ansprechpartner und die Unterstützung durch die Leitungsebene. Die Grundlage für jede gute Kooperation ist, dass alle Teilnehmer die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Berufsgruppen kennen und wertschätzen und dass sie sich gegenseitig vertrauen. Dabei geht es nicht um eine Vermischung der Aufgabenbereiche.

Bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt sollten beispielsweise folgende Gruppen und Institutionen zusammenarbeiten:

  • Eltern (Vereinigungen, Elternpflegschaften etc.)
  • Verschiedene Fachdienste in den Jugendämtern, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der Kinder- und Jugendschutz, pädagogische Familienhilfe, Jugendgerichtshilfe
  • Freie Träger/Vereine der Jugendhilfe
  • Schulen aller Schulformen (von der Grundschule bis zu den Berufsschulen)
  • Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA’s)
  • Zuwanderer/innenorganisationen
  • Polizei
  • KITAS
  • Sportvereine
  • Deutscher Kinderschutzbund, Familienbildungsstätten u.a.)
  • Schul-, Jugend- und Familienberatungsstellen
  • Gesundheitsdienste, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychologen
  • Gewalt – Deeskalations- Trainerinnen und Trainer
  • Opferschutzeinrichtungen, Institutionen zur Traumabehandlungen
  • Justiz

In NRW sind nicht zuletzt auf der Grundlage mehrerer Erlasse, zuletzt des Gemeinsamen Runderlasses „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 31.8.2007, gute Kooperationsbündnisse vor allem zwischen der Jugendhilfe, der Polizei und den Schulen entstanden. Viele Aufgaben der Vorbeugung, der Hilfe und der Krisenintervention können aber nur in der Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen und Fachdiensten erfüllt werden.

Letztlich sind alle Erwachsenen angesprochen, wenn es um einen kooperativen zwischenmenschlichen Umgang in unserer Gesellschaft geht. Ihr Vorbild entscheidet darüber, wie fair und respektvoll sich Kinder und Jugendliche verhalten.

Hinweis: Diese Anmerkungen entstammen im wesentlichen der Broschüre „Was hilft gegen Gewalt, Qualitätsmerkmale für Gewaltprävention“ herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW in Kooperation mit der Gewalt Akademie Villigst.

Ralf-Erik Posselt
Villigst Januar 2009

Ralf-Erik Posselt ist Pädagoge und Diakon, Referent im Amt für Jugendarbeit der EKvW für Offene Arbeit / Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus, Gründungsmitglied von ARIC-NRW, AK-Ruhr, IDA, Aktion Courage, Schule Ohne Rassismus und Koordinator von SOS-Rassismus-NRW und der Gewalt Akademie Villigst.


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