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Empfehlungen für Kirchengemeinden zum Umgang mit rechtsextremistischen Ereignissen
Rechtsextremistische Vorfälle und Ereignisse finden immer häufiger vor Ort, in den Gemeinden und oft als zuerst scheinbar harmlose Aktionen und Interventionen statt. Sie fordern die Position und das praktisch – konkrete Eintreten, insbesondere der Kirche, für das demokratische Gemeinwesen heraus. Kirchengemeinden sind Beteiligte und Akteure innerhalb des demokratischen Gemeinwesens in einer Kommune bzw. Region. Das Leben der Kommune, des Mitmenschen geht Christ/innen und die Gemeinde unmittelbar an. Wegschauen und Ignorieren hat, wie die Geschichte zeigt, den Weg zur Mittäterschaft eröffnet.
Mitarbeit in Bürgerbündnissen (Runde Tische etc.)
Nach Ereignissen im Themenkomplex Rechtsextremismus gibt es vielfach den Ruf nach Runden Tischen, Bündnissen gegen Rechtsextremismus usw. Wie sollen sich Gemeinden, Presbyterien, Gemeindekirchenräte und Pfarrer/innen verhalten? Oft diffuse Erwartungshaltungen aus der Gemeinde sind zu klären und zu beantworten. Die Teilnahme an solchen Gremien zu verweigern, bedeutet: kein Interesse für die Belange der lokalen Demokratie zu zeigen. Deshalb ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen sich Kirche beteiligen sollte.
Dabei gibt es Faktoren, die eine Arbeit im Bündnis erleichtern, und solche, die es eher erschweren. Als hinderlich erweisen sich zu starke Partikularinteressen einzelner Gruppen, die Fixierung auf den Teilaspekt Gewalt und ideologische Streitigkeiten um die inhaltliche Ausrichtung. Eine weitere Bruchstelle ist oft die Frage nach der gleichzeitigen Behandlung von Links- und Rechtsextremismus.
Wichtig: Ein solches Gremium ist nur arbeitsfähig, wenn es das Gemeinsame benennt und nicht andauernd das Trennende diskutiert. Runde Tische und Bündnisse sind nicht der Ort, parteipolitische Auseinandersetzungen zu führen.
Moderation – Ja – aber wie?
Eine besondere Rolle kann die Bitte lokaler Akteure um Moderation sein. Kirchenleute und Pfarrer/innen sind nicht selten die einzigen, die von allen Beteiligten als Moderator/innen anerkannt werden. Gerade in der Start- und Entwicklungsphase von Bündnisprozessen kann Kirche hier eine wichtige Funktion übernehmen. Nach medienrelevanten Fällen ist zu berücksichtigen, dass es ein hohes öffentliches Interesse gibt. Der Umgang damit ist ungewohnt und kann erdrückend sein. Deshalb ist es hilfreich, sich auf Anfragen der Medien inhaltlich sorgfältig (schriftlich) vorzubereiten, Sprecher/innen zu benennen und Sprachregelungen im Umgang mit ihnen vorab zu klären.
Mitarbeit im Presbyterium / Gemeindekirchenrat durch Vertreter/innen rechtsextremistischer Gruppen und Parteien
Hier sollte innergemeindlich theologisch argumentiert werden. Weil zum Beispiel die NPD keine verbotene Partei ist, ist eine ordnungspolitische Diskussion oft eine Sackgasse. Stichworte in der theologischen Diskussion sollten das Menschenbild, die Menschenwürde und das Verhältnis zum Judentum sein. Knackpunkte können auch Werte, Grundordnung und Bekenntnisschriften sein. Ziel ist es herauszuarbeiten, dass christlicher Glaube und christliches Verhalten und Handeln mit (dem Engagement in einer) rechtsextremen Partei bzw. Gruppierung nicht vereinbar sind.
Tritt ein Gemeindeglied öffentlich als Rechtsextremist auf, muss deutlich gesagt werden,
- dass diese Person (für sich und) nicht für die Gemeinde spricht
- dass die Position der Gemeinde sich am Evangelium orientiert und von daher mit rechtsextremistischen (verletzenden, schädigenden, menschenverachtenden, demütigenden, erniedrigenden, ausgrenzenden, nationalistischen …) Positionen nicht in Einklang zu bringen ist.
Sinnvoll ist es auch, deutlich zu machen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung mit rechtsextremistischer Ideologie nicht vereinbar ist. Zum Rechtextremismus gehört:
- ein aggressiver Nationalismus, für den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als ''minderwertig" betrachtet,
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf rassistischer Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschränkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') entgegensetzt,
- Antipluralismus
- eine aggressive, oft gewaltbereite Menschenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und oft damit verbunden antisemitischen Einstellungen
- der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und
- eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Besondere Ereignisse und Vorfälle von Rechtsextremismus
In überschaubaren Sozialräumen wie einer Gemeinde oder einer kirchlichen Einrichtung ist eine Stellungnahme für Vertreter/innen der Kirche oft nicht leicht, weil häufig unterschwellig der Vorfall lieber „unter den Teppich gekehrt“ werden soll, um unerwünschte Aufmerksamkeit abzuwenden. Es macht Sinn, gemeinsam abzuwägen, welche Wirkungen bei der öffentlichen Thematisierung (Medieninteresse / Sensationsberichterstattung) entstehen. „Schweigekartelle“ sollten allerdings im Interesse der Wahrheit und der Opfer nicht gestützt werden.
Bei
- (schweren) Gewalttaten steht an erster Stelle die Unterstützung der Opfer und die eindeutige öffentliche Parteinahme für die Opfer.
- symbolischen Handlungen (Sonnenwendfeiern, Kranzniederlegungen, Schmierereien, Gedenkfeiern …) ist es entscheidend, die hinter scheinbar harmlosen Ritualen stehenden Inhalte sichtbar zu machen. Rechtsextremisten geht es in diesen symbolischen Handlungen darum, Deutungshoheit über historische Orte, Gegenstände und Symbole zu gewinnen.
Symbolische Handlungen sind für die Identität der rechtsextremen Szene von zentraler Bedeutung. Sie dienen der Stärkung der Binnenidentität der Szene. Ihre Bezugsgrößen sind nicht nur der Nationalsozialismus, sondern auch die germanische Mythologie und neoheidnische Inhalte.
- Schmierereien und Sachbeschädigungen sind diese zu dokumentieren und anschließend schnell zu beseitigen. Anzeigen sind bei der Polizei (politische Straftat) zu erstatten. Das ist allein für die Statistik und die Öffentlichkeitsarbeit wichtig.
- Sonnenwendfeiern sind eine wichtige symbolische Handlung, die viele Anhänger erreichen kann. Die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen dabei ist strafbar.
- Kriegsdenkmale befinden sich vielfach auf kirchlich verwalteten Friedhöfen oder auf gemeindlichen Grundstücken. Hier ist Aufmerksamkeit an Tagen wie dem Volkstrauertag („Heldengedenktag“ für die Szene) geboten. Schmierereien der rechten Szene sollten dokumentiert, beseitigt und angezeigt werden. Bei kommunalen Gedenkveranstaltungen kommt es oft zu Beteiligungsversuchen. Konsequenzen sollten im Vorfeld überlegt werden: Prüfen eines Ausschlusses, Hausrecht durchsetzen und ggf. Friedhofsordnung ändern.
- Rechte Konzerte – Feiern
Sie werden in der Regel vorher nicht bekannt gegeben. Das macht das Reagieren schwierig. Dennoch haben sie eine hohe Relevanz für die Szene. Eine besondere Häufung zu bestimmten Daten wie dem 20.4. (Geburtsdatum Adolf Hitlers) ist zu erwarten. Bei Straftaten die Polizei informieren und ggf. Anzeige erstatten. In kleineren Orten sind rechtsextreme Parteien und Gruppierungen bei Konzertveranstaltungen auf lokale Vermieter angewiesen. Sind diese bekannt, so sollte das Gespräch gesucht werden.
- Freizeitangebote
Gerade in ländlichen Regionen ist es für die rechtsextreme Szene oft einfach, freizeitorientierte jugendkulturelle Angebote zu unterbreiten, die eine Verankerung in der örtlichen Alltagskultur aufweisen. Dazu zählen Fußballturniere, Konzerte, Aufmärsche und sogenannte Kameradschaftsabende. Dem kann nur sinnvoll entgegengetreten werden, wenn Kommune, freie Träger und Kirchen ein attraktives Alternativangebot unterbreiten können. Jegliche Form inhaltlicher und verbandlicher Jugendarbeit hat eine wichtige präventive Funktion und sollte daher unbedingt erhalten, ausgebaut oder aufgebaut werden. Insbesondere Angebote der Offenen Arbeit auf fachlichem, ansprechendem Niveau sind hier besonders wirkungsvoll und unverzichtbar. Vorsicht ist geboten bei Anfragen nach Fußballturnieren o.ä., die nicht durch eine bekannte, örtliche Gruppe, sondern durch eine bisher unbekannte Jugendinitiative, Schülergruppe etc. beim Gemeinderat nachgesucht werden.
- Bedrohung von Personen / Veranstaltungen
Die Bedrohung von Personen löst ein Gefühl der subjektiven Angst und Verunsicherung aus, welches vom sozialen Umfeld nicht immer geteilt wird. Genau dies ist jedoch das Ziel von Drohungen: sie sollen individuell einschüchtern. Deshalb sind betroffene Personen ernst zu nehmen und brauchen Unterstützung. Bei persönlichen Bedrohungen Material sammeln: Mitschnitte, Zeugenaussagen, Briefe, Fotos, Texte und Mails. Unbedingt Beratung von der Polizei erbitten. Diese handelt in der Regel nur bei konkreten Hinweisen. Wichtig ist unbedingte Solidarität des Umfeldes. Im Einzelfall prüfen, ob Öffentlichkeit hergestellt werden soll.
- Bei eigenen Veranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus kann es sinnvoll sein, eine Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei zu verabreden (Präsenz und schnelle Kontaktierung verabreden). Eine eigene Ordnungsgruppe, die auch auf die Durchsetzung des Hausrechts vorbereitet ist, sollte insbesondere den Eingangsbereich im Auge behalten. Professionelle Sicherheitsfirmen können nur die letzte Wahl sein. Störer können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht an die zuvor festgelegten Regeln halten (siehe auch Checkliste Veranstaltung).
- Checkliste Veranstaltungen
Führen Sie in Ihrer Kirchengemeinde öffentliche und öffentlich angekündigte Veranstaltungen zum Themenfeld Menschenrechte, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus durch, so müssen Sie mit Teilnahmeversuchen seitens der (regionalen) rechtsextremistischen Szene rechnen.
Dies kann in Ansätzen vermieden werden, wenn am Veranstaltungsort sichtbar ein Schild mit folgender Aufschrift angebracht wurde:
Personen, die der rechtsextremistischen Szene oder einer rechtsextremistischen Partei zugehören oder antisemitische, menschenfeindliche und rechtsextremistische Äußerungen tätigen, oder in der Vergangenheit durch rassistische und rechtsextremistische Vorfälle aufgefallen sind, sind durch den Veranstalter Kraft seines Hausrechts von der Veranstaltung und vom Veranstaltungsort ausgeschlossen.
Ist die Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene aus organisatorischen Gründen nicht (mehr) zu verhindern (weil sie sich unerkannt erst in der Veranstaltung zu erkennen geben), sind folgende Regeln sinnvoll:
- Klare, redezeitbegrenzende Moderation, keine langen Monologe dulden.
- Diskriminierende Äußerungen werden seitens der Moderation sanktioniert.
- Helfer/innen im Saal behalten die Verfügungsgewalt über das Mikrofon.
- Helfer/innen sind an Ein- und Ausgängen postiert, um eine eskalierende Situation im Blick zu behalten und um Hilfe holen zu können.
- Szenekundige Personen (Ordnungsgruppe) werden am Eingang postiert, um rechtsextreme Personen als solche zu identifizieren und zurückzuweisen.
- Keine Videodokumentation der Veranstaltung oder einzelner Akteur/innen ohne deren Zustimmung zulassen. Eventuelle Pressevertreter/innen um Einsichtnahme in ihren Presseausweis bitten, Name und Sitz der Redaktion notieren, um die Rechte der Teilnehmer/innen zu wahren.
- Regelung der Erlaubnis zum Photographieren durch den Veranstalter.
Generell empfiehlt es sich, eine Sicherheitspartnerschaft mit der örtlichen Polizei einzugehen, die eine konkrete Person als Einsatzleiter/in und die Handynummer einer erreichbaren Person für den Fall von polizeilich relevanten Störungen einer Veranstaltung benennt.
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