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Schule und Bundeswehr:
Forderungen der Friedensinitiativen aufgegriffen

Erlass des Schulministeriums NRW
schreibt „Friedensunterricht“ fest

Kooperationsvereinbarung des Landes NRW mit der Bundeswehr
Im Jahr 2008 hat das Land NRW mit der Bundeswehr eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht es den Jugendoffizieren, Schülerinnen und Schülern im schulischen Kontext Maßnahmen und Instrumente der Politik zur Friedenssicherung vorzustellen. Was sich harmlos liest, erweist sich in der Realität als Einfallstor für die Bundeswehr, ihre Standpunkte zur Sicherheit, zum Krieg und zum Frieden vorzustellen. So sind die kostenlos verteilten Unterrichtsmaterialen einseitig darauf angelegt, „den Kampf um die Herzen und Köpfe“ emotional als friedenssichernde Maßnahme darzustellen, ohne die Schatten des Afghanistan-Krieges und anderer kriegerischer Auseinandersetzungen ins „Lernen für Sicherheit und Frieden“ einzubeziehen.

Protest gegen die einseitige Bevorzugung der Bundeswehr
Damit, so einhellige Meinung der Friedensinitiativen, der Friedensbewegung und der Gewalt Akademie Villigst (GAV), wird mit hoher Symbolkraft die Bundeswehr gegenüber anderen Institutionen und Initiativen bevorzugt. Vielmehr sei angemessen, entsprechend dem Beutelsbacher Konsens, mit allen relevanten Akteuren und Akteurinnen, wie Bundeswehr, Friedensbewegung, Organisationen der zivilen und konstruktiven Konfliktbearbeitung und Einrichtungen der politischen Bildung, gemeinsam ein Angebot zu erarbeiten, das den Schülerinnen und Schülern zu diesen zentralen staatsbürgerlichen und friedens- (ethischen) Fragen eine eigene Meinungsbildung ermöglicht.

Erlass des Schulministeriums greift Vorschläge der Gewalt Akademie Villigst auf
Mit dem Erlass vom 29. September 2009, „Beteiligung von Organisationen der Friedensbewegung am Unterricht“, greift das Schulministerium NRW diese Forderungen auf. Zwar wird die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr nicht gekündigt (das war auch nicht zu erwarten), aber den Friedensorganisationen wird die institutionelle Möglichkeit eröffnet, ihre Positionen zur Sicherheitspolitik und zu Krieg und Frieden im Unterricht darzustellen.

Steine statt Brot: Hintertürchen zum Ausschließen der Friedensinitiativen – klarere Regelung geboten
Der Erlass verpflichtet die Lehrkraft, in eigener Verantwortung über die Unterrichtsgestaltung zu friedenspolitischen Themen zu entscheiden, ggf. in Abstimmung mit der Schulleitung und den Schulorganen. Damit wurde jedoch offengelassen, ob und welche Referentinnen und Referenten im konkreten Fall in die Schulen und Klassen eingeladen werden. Hier wäre eine klare Regelung  geboten gewesen: Wenn Jugendoffizieren der Bundeswehr ein Forum im Unterricht geboten wird, ist dies in gleichem Maße auch Initiativen und Organisationen der Friedensbewegung zu gewähren!

Gewalt Akademie Villigst wird Schulen unterstützen
Die Gewalt Akademie Villigst sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt und wird ihrerseits Konzepte  und Unterrichtsmaterialien erstellen, Lehrkräften und Lehramtsanwärterinnen und –anwärtern Fortbildungsveranstaltungen anbieten und für Schulklassen Projekte entwickeln.

Ausgeglichene Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Themen
Die Fortbildungs- und Projektvorstellungen der GAV beschränken sich nicht nur auf friedens- und sicherheitspolitische Themen und Herausforderungen, sondern beziehen den Gedanken der ganzheitlichen Friedenspädagogik mit den Fragen um konstruktive Konfliktbearbeitung, Gewaltprävention und Gewaltdeeskalation an den Schulen ein.


4.11.2011
Gewalt Akademie Villigst, Schwerte
Heinz Kraft / Pressearbeit

Mehr Informationen:

Stellungnahme der GAV zum Problem
Die Kooperationsvereinbarung Bundeswehr – Schule
Der neue Erlass des Schulministeriums
 


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