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Schule und Bundeswehr
Stellungnahme der Gewalt Akademie Villigst zu den Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kultusministerien der Länder und der Bundeswehr
Anlass und Hintergrund:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen (2008), Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Jahren mit der Bundeswehr je eine „Kooperationsvereinbarung zur politischen Bildungsarbeit" geschlossen. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Kooperationen/Koop_Schule_BW/Kooperationsvereinbarung_Schulen_NRW.pdf
Im Kern zielen die Vereinbarungen auf eine verstärkte Präsenz der rund einhundert bundesweit tätigen Jugendoffiziere und -offizierinnen an Schulen.
In der Kooperationsvereinbarung NRW heißt es:
„Jugendoffiziere informieren im schulischen Kontext Schülerinnen und Schüler über die zur Friedenssicherung möglichen und/oder notwendigen Instrumente der Politik. Dabei werden Informationen zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen so befähigt und motiviert werden, die Möglichkeiten der Friedenssicherung zu erörtern. Hierbei werden alle allgemeinen Schulen der Sekundarbereiche l und ll und die Berufskollegs einbezogen. Jugendoffiziere werben nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr.“
In Mecklenburg-Vorpommern (2010) wurde die Kooperationsvereinbarung erst nach Auseinandersetzungen innerhalb der Regierung und daraus resultierenden inhaltlichen Korrekturen unterzeichnet. So wird im neuen Vereinbarungstext aus Sorge um eine ausgewogene Unterrichtsgestaltung ausdrücklich auf die Anwendung des für die politische Bildung seit Jahren richtungweisenden „Beutelsbacher Konsens“ hingewiesen. Im Text heißt es:
„Angehörige der Bundeswehr treten im Rahmen von unterschiedlichen Veranstaltungen auf Einladung der jeweiligen Schule auf. Zu den verbindlichen Regelungen in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern, wie zum Beispiel Sozialkunde, gehören die didaktischen Grundsätze Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot), Problemorientierung, Kontroversitätsprinzip (Ausgewogenheit) bei in der Gesellschaft strittigen Fragen sowie die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Analyse und Urteilsbildung. Diese Grundsätze entsprechen dem Beutelsbacher Konsens. Die verantwortliche Lehrkraft sichert die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Gesamtanlage des Unterrichts, indem unterschiedliche Positionen zur Darstellung gebracht und zur Klärung von Problemfragen sowie zur Urteilsbildung und Reflexion herangezogen werden. Die Jugendoffiziere werden im Rahmen ihrer Fachausbildung zum Jugendoffizier der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens ausgebildet. “
Die Kooperationsvereinbarungen werden seitens der Friedensbewegung und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft als Indiz für eine wachsende Militarisierung im Innern heftig kritisiert und es wird deren Rücknahme gefordert. Mit in die Kritik einbezogen werden weitere schul- und jugendorientierte Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen seitens der Bundeswehr.
Angemahnt wird auch die Einseitigkeit von Unterrichtsmaterialien, welche im Umfeld von Bundeswehr und Bundesministerium für Verteidigung erstellt und kostenlos verbreitet werden. „Der Kampf um die ‘Herzen und Köpfe‘ – emotionale und rationale Zustimmung zur Bundeswehr und ihren kriegerischen Einsätzen – ist das zentrale Motiv für die offensive Selbstdarstellung der Bundeswehr im öffentlichen Raum“, so das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Zwischenzeitlich wurden mehrere Kampagnen initiiert um der Forderung nach Rücknahme der Vereinbarungen Nachdruck zu verleihen. In diesem Kontext ist unter friedenspädagogischen Gesichtspunkten die Frage von ausschlaggebender Bedeutung, wie der Meinungsbildungsprozess in Sachen Krieg und Frieden an Schulen in Zukunft unterstützt und begleitet wird. Dabei geht es nicht um eine abstrakte Auseinandersetzung, sondern ganz konkret um das Lernen für den Frieden im Schatten vor allem, aber nicht nur des Afghanistankrieges. (siehe: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Kooperationen/Koop_Schule_BW/index.html
Einschätzung:
Frieden ist ein allgemein anerkannter, im Grundgesetz verankerter zentraler Grundwert und ein herausragendes Thema für die Schule. Die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Friedensgefährdungen und Sicherheitsbedrohungen einerseits und der Friedens-, Sicherheitsund Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bündnispartner/innen andererseits ist angesichts der weltpolitischen Lage dringender als jemals zuvor. Schließlich geht es dabei um Grundfragen wie die, ob Militäreinsätze zu den „zur Friedenssicherung möglichen und/oder notwendigen Instrumente(n) der Politik“ gehören sollen. Diese Auseinandersetzung bedarf hoher Sachkompetenz und einer ausgeprägten Streit- und Konfliktkultur. Auch spielt der Umgang mit emotionaler Betroffenheit eine immer größere Rolle, denn schließlich steigt an den Schulen die Zahl der „Soldatenkinder“ und der Kriegsflüchtlinge und viele Schülerinnen und Schüler sehen sich angesichts der Auslandseinsätze bei der Entscheidung „Bundeswehr: ja oder nein“ mit neuen Grundfragen konfrontiert. Die Schulen bzw. die Lehrerinnen und Lehrer greifen die dementsprechenden Themen in eigener Verantwortung auf und setzen sie im Unterricht oder im Rahmen von Projekttagen in unterschiedlicher Weise um. Es steht ihnen frei, zur Meinungsbildung der Schülerinnen und Schüler Vertreterinnen und Vertreter aller gesellschaftlich relevanten Institutionen, Organisationen und Gruppen in den Unterricht einzuladen bzw. sich an diesbezüglichen Fortbildungsveranstaltungen zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund stellen die Vereinbarungen über eine engere Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr zwischen den Kultusministerien und dem Bundesministerium für Verteidigung (vertreten durch die Wehrbereichskommandos) ein fragwürdiges Signal dar, mit welchem unter friedenspolitischen und –pädagogischen Gesichtspunkten falsche Zeichen gesetzt werden: Es geht um die politisch gewollte, bevorzugte Behandlung einer Institution bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, welche nicht für die zivilen, sondern für die militärisch gestützten Ansätze internationaler Konfliktbearbeitung steht.
Diese institutionalisierte Bevorzugung gegenüber anderen, für die Meinungsbildung ebenfalls wichtigen Akteuren und Akteurinnen hat eine hohe (politische und pädagogische) Symbolkraft.
Friedenspädagogik setzt nach dem Verständnis der Gewalt Akademie Villigst auf die Schaffung von Lernarrangements und Lernräumen, um Lernprozesse (dem Beutelsbacher Konsens gemäß (Anlage)) angemessen initiieren und begleiten zu können. Dazu gehört die prinzipielleOffenheit für den Ausgang dieser Lernprozesse. Dies setzt Kompetenzen und Fähigkeiten voraus, das Abwägen von Argumenten genauso wie die Aneignung ethischer Grundwerte oder das Erkennen politischer Interessen. Das Hören, Auseinandersetzen und Bewerten unterschiedlicher, authentischer Stimmen aus dem relevanten Meinungsspektrum auf gleicher Augenhöhe ist grundlegend für Lernprozesse.
An diesem Punkt wurde mit den Kooperationsvereinbarungen eine einmalige Chance verpasst.
Statt Bevorzugung wäre es angemessen gewesen, mit allen relevanten Akteuren und Akteurinnen (Bundeswehr, Friedensbewegung, Organisationen der zivilen und konstruktiven Konfliktbearbeitung, Einrichtungen der politischen Bildung) für die Schulen Angebote zu erarbeiten, damit Schülerinnen und Schüler sich zu zentralen staatsbürgerlichen, (friedens-) ethischen Fragen eine eigene Meinung bilden können.
Vorschlag:
Es ist nicht zu spät. Ob vor oder nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen: Die Kultusministerien sollten rasch Runde Tische einberufen um nach Wegen zu suchen, wie Schülerinnen und Schülern im Sinne der oben genannten eigenständigen Meinungsbildung unterstützt werden können. Daran müssten neben den Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr, den Verantwortlichen der auf zivile Ansätze der Konfliktbearbeitung setzenden Organisationen, der Friedensbewegung und den Einrichtungen für Zivildienst und Kriegsdienstverweigerung auch Expertinnen und Experten der politischen Bildung bzw. der Friedenspädagogik eingeladen werden.
Die Gewalt Akademie Villigst bringt gerne ihre langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit an und für die Schulen ein, insbesondere bezogen auf die Konzeption und Erstellung von Unterrichtsmaterialien, die konkrete Unterstützung und Qualifizierung von Lehrkräften und Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie auf spezielle (Projekt-) Angebote für Schulklassen.
Diese beinhalten nicht nur die Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Themen und Herausforderungen, sondern es geht im Sinne einer ganzheitlichen Friedenspädagogik immer auch um Fragen der Gewaltprävention und –deeskalation an den Schulen.
Kontakt:
Gewalt Akademie Villigst Haus Villigst 58239 Schwerte Tel: 02304-755190 Email: g.kirchhoff@afj-ekvw.de
Beutelsbacher Konsens
I. Überwältigungsverbot.
- Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
- Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind. Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
- Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.
http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html
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