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Schule und Bundeswehr

Stellungnahme der Gewalt Akademie Villigst zu den Kooperationsvereinbarungen
zwischen den Kultusministerien der Länder und der Bundeswehr

Anlass und Hintergrund:

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen (2008), Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Jahren mit der Bundeswehr je eine „Kooperationsvereinbarung zur politischen Bildungsarbeit" geschlossen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Kooperationen/Koop_Schule_BW/Kooperationsvereinbarung_Schulen_NRW.pdf

Im Kern zielen die Vereinbarungen auf eine verstärkte Präsenz der rund einhundert bundesweit tätigen Jugendoffiziere und -offizierinnen an Schulen.

In der Kooperationsvereinbarung NRW heißt es:

„Jugendoffiziere informieren im schulischen Kontext Schülerinnen und Schüler über die zur Friedenssicherung möglichen und/oder notwendigen Instrumente der Politik. Dabei werden Informationen zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen so befähigt und motiviert werden, die Möglichkeiten der Friedenssicherung zu erörtern. Hierbei werden alle allgemeinen Schulen der Sekundarbereiche l und ll und die Berufskollegs einbezogen.
Jugendoffiziere werben nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr.“

In Mecklenburg-Vorpommern (2010) wurde die Kooperationsvereinbarung erst nach
Auseinandersetzungen innerhalb der Regierung und daraus resultierenden inhaltlichen
Korrekturen unterzeichnet. So wird im neuen Vereinbarungstext aus Sorge um eine
ausgewogene Unterrichtsgestaltung ausdrücklich auf die Anwendung des für die politische
Bildung seit Jahren richtungweisenden „Beutelsbacher Konsens“ hingewiesen. Im Text heißt
es:

„Angehörige der Bundeswehr treten im Rahmen von unterschiedlichen Veranstaltungen
auf Einladung der jeweiligen Schule auf. Zu den verbindlichen Regelungen in den
gesellschaftswissenschaftlichen Fächern, wie zum Beispiel Sozialkunde, gehören die
didaktischen Grundsätze Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot), Problemorientierung,
Kontroversitätsprinzip (Ausgewogenheit) bei in der Gesellschaft strittigen Fragen sowie die
Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Analyse und Urteilsbildung.
Diese Grundsätze entsprechen dem Beutelsbacher Konsens. Die verantwortliche Lehrkraft
sichert die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Gesamtanlage des Unterrichts, indem
unterschiedliche Positionen zur Darstellung gebracht und zur Klärung von Problemfragen
sowie zur Urteilsbildung und Reflexion herangezogen werden. Die Jugendoffiziere werden im
Rahmen ihrer Fachausbildung zum Jugendoffizier der Akademie der Bundeswehr für
Information und Kommunikation nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens
ausgebildet. “

Die Kooperationsvereinbarungen werden seitens der Friedensbewegung und der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft als Indiz für eine wachsende Militarisierung im
Innern heftig kritisiert und es wird deren Rücknahme gefordert. Mit in die Kritik einbezogen
werden weitere schul- und jugendorientierte Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen seitens
der Bundeswehr.

Angemahnt wird auch die Einseitigkeit von Unterrichtsmaterialien, welche
im Umfeld von Bundeswehr und Bundesministerium für Verteidigung erstellt und kostenlos
verbreitet werden. „Der Kampf um die ‘Herzen und Köpfe‘ – emotionale und rationale
Zustimmung zur Bundeswehr und ihren kriegerischen Einsätzen – ist das zentrale Motiv für
die offensive Selbstdarstellung der Bundeswehr im öffentlichen Raum“, so das Komitee für
Grundrechte und Demokratie. Zwischenzeitlich wurden mehrere Kampagnen initiiert um der
Forderung nach Rücknahme der Vereinbarungen Nachdruck zu verleihen. In diesem Kontext
ist unter friedenspädagogischen Gesichtspunkten die Frage von ausschlaggebender
Bedeutung, wie der Meinungsbildungsprozess in Sachen Krieg und Frieden an Schulen in
Zukunft unterstützt und begleitet wird. Dabei geht es nicht um eine abstrakte
Auseinandersetzung, sondern ganz konkret um das Lernen für den Frieden im Schatten vor
allem, aber nicht nur des Afghanistankrieges.
(siehe: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Kooperationen/Koop_Schule_BW/index.html

Einschätzung:

Frieden ist ein allgemein anerkannter, im Grundgesetz verankerter zentraler Grundwert und
ein herausragendes Thema für die Schule. Die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen
Friedensgefährdungen und Sicherheitsbedrohungen einerseits und der Friedens-, Sicherheitsund
Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bündnispartner/innen andererseits ist
angesichts der weltpolitischen Lage dringender als jemals zuvor. Schließlich geht es dabei um
Grundfragen wie die, ob Militäreinsätze zu den „zur Friedenssicherung möglichen und/oder
notwendigen Instrumente(n) der Politik“ gehören sollen. Diese Auseinandersetzung bedarf
hoher Sachkompetenz und einer ausgeprägten Streit- und Konfliktkultur. Auch spielt der
Umgang mit emotionaler Betroffenheit eine immer größere Rolle, denn schließlich steigt an
den Schulen die Zahl der „Soldatenkinder“ und der Kriegsflüchtlinge und viele Schülerinnen
und Schüler sehen sich angesichts der Auslandseinsätze bei der Entscheidung „Bundeswehr:
ja oder nein“ mit neuen Grundfragen konfrontiert. Die Schulen bzw. die Lehrerinnen und
Lehrer greifen die dementsprechenden Themen in eigener Verantwortung auf und setzen sie
im Unterricht oder im Rahmen von Projekttagen in unterschiedlicher Weise um. Es steht
ihnen frei, zur Meinungsbildung der Schülerinnen und Schüler Vertreterinnen und Vertreter
aller gesellschaftlich relevanten Institutionen, Organisationen und Gruppen in den Unterricht
einzuladen bzw. sich an diesbezüglichen Fortbildungsveranstaltungen zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Vereinbarungen über eine engere Zusammenarbeit von
Schule und Bundeswehr zwischen den Kultusministerien und dem Bundesministerium für
Verteidigung (vertreten durch die Wehrbereichskommandos) ein fragwürdiges Signal dar, mit
welchem unter friedenspolitischen und –pädagogischen Gesichtspunkten falsche Zeichen
gesetzt werden: Es geht um die politisch gewollte, bevorzugte Behandlung einer Institution
bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, welche nicht für die zivilen, sondern für die
militärisch gestützten Ansätze internationaler Konfliktbearbeitung steht.

Diese institutionalisierte Bevorzugung gegenüber anderen, für die Meinungsbildung ebenfalls
wichtigen Akteuren und Akteurinnen hat eine hohe (politische und pädagogische) Symbolkraft.

Friedenspädagogik setzt nach dem Verständnis der Gewalt Akademie Villigst auf die
Schaffung von Lernarrangements und Lernräumen, um Lernprozesse (dem Beutelsbacher
Konsens gemäß (Anlage)) angemessen initiieren und begleiten zu können. Dazu gehört die prinzipielleOffenheit für den Ausgang dieser Lernprozesse. Dies setzt Kompetenzen und Fähigkeiten voraus, das Abwägen von Argumenten genauso wie die Aneignung ethischer Grundwerte oder das Erkennen politischer Interessen. Das Hören, Auseinandersetzen und Bewerten unterschiedlicher, authentischer Stimmen aus dem relevanten Meinungsspektrum auf gleicher Augenhöhe ist grundlegend für Lernprozesse.

An diesem Punkt wurde mit den Kooperationsvereinbarungen eine einmalige Chance verpasst. 

Statt Bevorzugung wäre es angemessen gewesen, mit allen relevanten Akteuren und Akteurinnen (Bundeswehr, Friedensbewegung,  Organisationen der zivilen und konstruktiven Konfliktbearbeitung, Einrichtungen der politischen Bildung) für die Schulen Angebote zu erarbeiten, damit Schülerinnen und Schüler sich zu zentralen staatsbürgerlichen, (friedens-) ethischen Fragen eine eigene Meinung bilden können.

Vorschlag:

Es ist nicht zu spät. Ob vor oder nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen: Die
Kultusministerien sollten rasch Runde Tische einberufen um nach Wegen zu suchen, wie
Schülerinnen und Schülern im Sinne der oben genannten eigenständigen Meinungsbildung
unterstützt werden können. Daran müssten neben den Vertreterinnen und Vertretern der
Bundeswehr, den Verantwortlichen der auf zivile Ansätze der Konfliktbearbeitung setzenden
Organisationen, der Friedensbewegung und den Einrichtungen für Zivildienst und
Kriegsdienstverweigerung auch Expertinnen und Experten der politischen Bildung bzw. der
Friedenspädagogik eingeladen werden.

Die Gewalt Akademie Villigst bringt gerne ihre langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit an und für die Schulen ein, insbesondere bezogen auf die Konzeption und Erstellung von Unterrichtsmaterialien, die konkrete Unterstützung und Qualifizierung von Lehrkräften und Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie auf spezielle (Projekt-) Angebote für Schulklassen.

Diese beinhalten nicht nur die Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Themen und Herausforderungen, sondern es geht im Sinne einer ganzheitlichen Friedenspädagogik immer auch um Fragen der Gewaltprävention und –deeskalation an den Schulen.


Kontakt:

Gewalt Akademie Villigst
Haus Villigst
58239 Schwerte
Tel: 02304-755190
Email: g.kirchhoff@afj-ekvw.de

Beutelsbacher Konsens

I. Überwältigungsverbot. 

  1. Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
     
  2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

    Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
    Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
     
  3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

    sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

    http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html

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